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Dienstag, 16. Januar 2007

Visa Regeln

Um in Thailand Urlaub zu machen oder zum Leben brauchst Du hier in Visa.
Für den Urlaub reichen Dir sicher die 30 Tage die Du automatisch bei Deiner Einreise in Thailand bekommst aber Du willst ja villeicht länger hier bleiben.

Also was haben wir an Visas hier in THailand:
Ohne Visum
30 Tage Verlängerung um 10 Tage möglich, Gebühr unterschiedlich 500-1900 Baht.
Bei einem Grenzübergang in ein Nachbarland (z.B. Malaysia) kann diese Art Visum "aufgefrischt" werden. Es wird dann einfach ein Stempel für die nächsten 30 Tage gegeben.

Touristenvisum "TR"
60 Tage Verlängerung um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Je nach Büro kann nochmals eine Verlängerung um weitere 15 Tage gewährt werden (ebenfalls 1900 Baht).
NEU! Inzwischen gibt teilweise es nur eine einmalige Verlängerung um 7 bis 15 Tage, es liegt im Ermessen des jeweiligen Immigration-Büros (und wird natürlich von Ihrem Auftreten beeinflusst).


Das habe ICH Non-Immigrant-Visum "O"
(Touristen, Rentner, Verheiratete [einer der Ehepartner ist Thai]) 90 Tage
Verlängerung Normalerweise nicht möglich, es sei denn, es besteht der Anspruch auf Erteilung eines Jahresvisums. Siehe "TR". Mittlerweile gibt es das "O" auch mit mehreren (beliebig vielen) Einreisen. Es gilt dann ein Jahr lang, jeder einzelne Aufenthalt ist jedoch auf 90 Tage beschränkt. Ab über die Grenze und wieder nach Thailand :-)




Non-Immigrant-Visum "B"
(In Thailand Arbeitstätige) 90 Tage Siehe "O" .


Jahresvisum
(In Thailand Ansässige, Verheiratete [ein Ehepartner Thai!] mit Kind, Rentner mit Rentenbescheid, fest in Thailand Angestellte, ...) ein Jahr.
Falls die Voraussetzungen für die Erteilung des Jahresvisums noch bestehen, kann dieses per Antrag auf der Immigration jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Gebühr 1900 Baht.

Inhaber eines Jahresvisums müssen sich seit dem 1.11.1998 alle 90 Tage auf der Immigration melden.



Aktuelle Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige stand 16.01.2007

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Ein jetzt nur innerhalb von sechs Monaten insgesamt dreimal erhältliches “Visa upon Entry” wird von den thailändischen Grenzbehörden in den Reisepass eingestempelt.Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand. grundsätzlich nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass ohne Probleme möglich. Wenn Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.

Wichtiger Hinweis:

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.


Bei nicht rechtzeitiger Ausreise VOR Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nicht-Zahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Anschließend erfolgen Ausweisung und (zwangsweise) Abschiebung in das Heimatland. In jedem Fall von "overstay" wird eine einjährige Wiedereinreisesperre verhängt.



Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.

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